Der Name von der Stiftung ist Stiftelsen Fred og Toleranse/Frieden und Toleranz.
Die Stiftung hat sein Geschäftsbüro in Sel Kreis , Gudbrandsdalen, Norwegen.
Die Gründer der Stiftung sind private Sibentagsadventisten. Die Stiftung hat als Ziel mit
Kindern und Jugendlichen und deren Aufwachs und Ausbildung auf christlich-etische Grundlage
zu arbeiten - alles in Übereinstimmung mit dem Glaubensbekenntnis der Gründer.
Das Grundkapital der Stiftung ist NOK 200.000:- Das Grundkapital kann in Bank oder Eigentum plassiert werden.
Die finanziellen Interessen der Stiftung über den Ertrag des Grundkapitals hinaus können durch Einsammlungen,
durch organisch-biologische Landwirtschaft, Almbetrieb, Reitlager, Ferienkolonien, Entwicklungsländerprojekte,
soziale Hilfsarbeit, gesundheitsfördernde Initiative und andere wirtschaftliche Aktivitäten wahrgenommen werden.
10 % von dem Nettoeinkommen der wirtschaftlichen Aktivitäten der Stiftung wird zu der Organisation zu der den
Gründern durch Glaube und Bekenntnis gehören, überführt.
Die Stiftung kann Wohnugen/Häuser besitzen, die von Angestellten in der Stiftung und ihren Unterabteilungen
benutzt werden. In Perioden können diese Wohnungen/Häuser zu anderen vermietet werden.
Das höchste Organ der Stiftung ist die Generalversammlung, die den Vorstand wählt
Der Vorstand besteht aus 5 - 7 oder 9 Mitgliedern. Sie sind: der Vorsitzende, der Sekretär, der Kassenwart,
der tägliche Leiter und übrige Mitglieder. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder ist 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Die Generalversammlung wird alle vier Jahre vor dem 30 Juni berufen. Die Einberufung wird im Infoblatt der Stiftung
"FOTspor" spätestens 8 Wochen vor der Generalversammlung kundgemacht.
Teilnehmer bei der Generalversammlung mit Stimmrecht, eine Person eine Stimme, sind alle volljährige Personen
mit aktiver Mitgliedschaft in der Organisation wo die Gründer laut ihrem Glauben und Bekenntnis zuhören und weiter,
Personen, die in den letzten 12 Monaten die Stiftung mit Geldgeschenken, anderen Gaben, oder mit freiwilliger
Arbeit gestützt haben.
Vorstandsmitglieder der FUT und Angestellte der FUT inklusiv alle Unterabteilungen sind stimmberechtigt nach
denselben Kriterien wie obenerwänt. Stimmrecht durch Vollmacht ist nicht gestattet. Anmeldung zur
Generalversammlung muss schriftlich bei der Stiftung spätestens eine Woche vor dem festgelegten Datum vorliegen.
Aussergewöhnliche Generalversammlung kann berufen werden, wenn der Vorstand es nötig findet.
Aussergewöhnliche Generalversammlung wird schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen berufen.
Die Tagesordnung soll der Berufung als Beilage folgen. Anmeldung zur aussergewöhnlichen Generalversammlung
folgt derselben Frist wie für ordinäre Generalversammlung.
Der Vorstand organisiert und leitet die Aktivitäten der Stiftung und verwaltet das Kapital; alles in Übereinstimmung
mit der Zielsetzung der Stiftung
.
Der Vorstand sorgt dafür, dass die notwendigen Bücher/Rechenschaften gefürt werden. Der Vorstand fasst seine Bedschlüsse mit allgemeiner Mehrheit. Bei unentschiedener Stimmzahl wird die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte von den Mitgliedern anwesend ist. Der Vorstand tagt wenigstens einmal pro Vierteljahr. Vorstandsaufträge sind auf freiwillige Grundlage basiert aber Deckung von Reisegeld und verlorenes Arbeitseinkommen können kompensiert werden.
Rechenschaft und Revision sind öffentliche Gesetze unterlegt, bzw. das Rechenschaftsgesetz und das Revisionsgesetz. Die Bücherrevision kann vor der städtischen Revision oder von einer privaten Revisionfirma ausgeführt werden.
Ergänzungen oder Änderungen zu der Statuten der Stiftung können nur mit einer Mehrheit von 2/3 von dem gesammten Vorstand durchgeführt werden.
Eine Auflösnung von der Stiftung ist nur mit wenigstens einer 3/4 Mehrheit von den abgegebenen Stimmen möglich. Voraussetzung: der ganze Vorstand muss anwesend sein. Das Nettovermögen der Stiftung soll der Organisation zufallen zu der den Gründern der Stiftung durch Glaube und Bekenntnis gehören , und soll weiter in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Stiftung und den Voraussetzungen in dem Auflösungsbeshluss benutzt werden.